Stationäre Pflege

STATIONÄRE PFLEGE

Wenn Sie in einem der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft wurden, dann haben Sie Anspruch auf Pflege in unserer Einrichtung. Wir pflegen und betreuen Sie rund um die Uhr. Die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Der pflegebedingte Aufwand, der nicht von der Pflegekasse abgegolten wird, ist der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“, der vom Bewohner selbst zu zahlen ist, ebenso wie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe haben, dann sprechen Sie uns gern an. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten ermitteln. Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz!

SPEZIALISIERUNG IN DER PFLEGE

Unser spezielles Pflegekonzept orientiert sich an den Bedürfnissen von Menschen mit einer schweren Demenz. Grundlegend sind hier die architektonische Konzeption und das spezielle Betreuungskonzept. Wir schaffen einen Lebensraum, der die Selbständigkeit des Einzelnen beibehält und zugleich durch ein umfassendes Betreuungs- und Dienstleistungsangebot Sicherheit und Kontinuität garantiert. Wir setzen unser Engagement dafür ein, dass Sie ein frohes und lebendiges Wohnumfeld finden, in dem Sie fachlich begleitet, sicher und individuell unterstützt werden und sich trotz Ihrer Einschränkungen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen entfalten können. Um dieses gewährleisten zu können, begleiten zusätzlich zu den Pflegekräften speziell ausgebildete Präsenzkräfte die Bewohner in einer Wohngruppe. Sie fördern selbständiges und selbstbestimmtes Handeln.

WAFFELN BACKEN ERINNERT AN FRÜHER – SOLL ES AUCH

WAFFELN BACKEN ERINNERT AN FRÜHER –
SOLL ES AUCH

Verlockend zieht der Duft von frisch gebackenen Waffeln durch die Wohnküchen. Wenn die schmiedeeisernen Waffeleisen zum Einsatz kommen, freuen sich alle auf die Zubereitung. Denn die ist verbunden mit den Erinnerungen an die Küche im Elternhaus und daran, wie man selbst die Ärmel hochkrempelte und mithalf. Vielleicht durfte sogar zur Belohnung vom Teig genascht werden. Das Zusammensein in einer größeren Gruppe bestätigt das eigene Selbst und die eigenen Fähigkeiten. Bewohner, die verstärkt nachfragen, umherlaufen, umräumen oder rufen, brauchen eine Umgebung, in der all dies einfach kein Problem ist. Stressauslösende Ursachen werden vermieden, so dass Sie von einem Tagesablauf profitieren, der stark durch angemessene Kommunikation und Stimulation in vertrauter Atmosphäre bestimmt ist.

UNSERE HAUSEIGENE KÜCHE

MEINT ES SEHR GUT

Ein Sprichwort sagt „Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“. In diesem Sinne bereiten wir in unserer hauseigenen Küche die Mahlzeiten frisch für Sie zu, die Sie in freundlicher Umgebung und in Gemeinschaft genießen können. Gesunde und abwechslungsreiche Kost sowie regionale Spezialitäten stehen auf dem Speiseplan. Für jeden Geschmack ist etwas dabei — das Küchenteam freut sich aber auch auf Ihre Anregungen! Vielleicht gibt es ein Gericht aus Ihrer Kinder- und Jugendzeit, welches Sie mal wieder essen möchten? Oder ein besonderes Essens-Ritual, dass Sie mit anderen teilen möchten? Wir sind uns über die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung bewusst und haben weitreichende Kenntnisse über spezielle Angebote und Kostformen für Kranke und Pflegebedürftige und natürlich berücksichtigen wir auch Lebensmittelunverträglichkeiten:

SICH ZEIT NEHMEN FÜR DAS WESENTLICHE

Für Sie da sein, Ihnen Zeit und ein offenes Ohr schenken, miteinander reden, singen, lachen und auch schweigen – die Betreuungskräfte engagieren sich in unserem Haus für alle Bewohner. Verschiedene Aktivitäten werden angeboten, sei es in der Gruppe oder auch als Einzelbetreuung. In unserer ganzen Lebensführung sind wir auf das Miteinander angewiesen. Genau wie die Bedürfnisse nach frischer Luft, nach Schlaf und nach Nahrung gehören Beziehungen zu den Grundbedürfnissen — natürlich auch im Leben von Menschen mit einer schweren Demenz. Wir alle nehmen, je nach Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder je nach Lebenssituation, unterschiedliche Rollen ein: Sie geben uns das Gefühl, gebraucht zu werden und wichtig zu sein. Jede dieser Rolle hat unterschiedliche Forderungen und Bedürfnisse; diese zu kennen hilft uns, dem Verlust von sozialen Rollen entgegenzuwirken.

„WAS KOSTET EIGENTLICH STATIONÄRE PFLEGE?“

Demenzzentrum Molbergen - Preisliste 01.02.2024

KURZZEITPFLEGE/VERHINDERUNGSPFLEGE

KURZZEITPFLEGE/VERHINDERUNGSPFLEGE

KURZZEITPFLEGE

Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5, die häusliche Pflege kann zeitweise nicht erbracht werden und auch die teilstationäre Pflege reicht nicht aus? Dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr beschränkt. Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege, jedoch kann der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro dafür eingesetzt werden.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Wenn Sie zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt werden, dann kann es vorkommen, dass diese zeitweise an der Pflege gehindert werden — durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und Sie mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich auf bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr belaufen. Zusätzlich kann der Betrag erhöht werden um bis zu 887 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege. Da Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unterschiedlich miteinander kombiniert werden können und deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist, beraten wir Sie gern individuell über Ihre Ansprüche.

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